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Allgemeine Geschäftsbedingungen der #postingwerkstatt

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Grundlagen für alle erbrachten Leistungen zwischen der #postingwerkstatt (#postingwerkstatt, Inh. Jan Fohler, An der Ziegelei 2, 45721 Haltern am See) und unseren Kunden.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen durch die #postingwerkstatt zur Erstellung von Beiträgen, Optimierung und zum Ausbau der Social Media Kanäle des Kunden.
  2. Der genau Leistungsumfang wird durch den Kunden vor Bestellung über den #postingwerkstatt-Konfigurator (https://app.postingwerkstatt.de/konfigurator) definiert.
  3. Die vertragsgegenständliche Dienstleistung umfasst nachfolgende Bereiche, sofern jeweils beauftragt/bestellt:
  • Erstellung von Beiträgen
    • Erstellung/Bearbeitung von Beitragsbildern/Beitragsgrafiken/Kurzvideos
    • Erstellung von Beitragstexten
    • Veröffentlichung von Beiträgen

 Vereinbarter Umfang: (gemäß Bestellung)

 Bilder/Grafiken: Ja

 Kurzvideos/“Reels“: (gemäß Bestellung)

 Beitragstexte/“Caption“, inkl. Hashtags: Ja

  • Veröffentlichung auf den Kanälen des Kunden: Instagram (sonstige Kanäle gemäß Bestellung)

 

  • Moderation
    • Beantworten von Kommentaren
    • Beantworten von Direktnachrichten
  • Anzahl der Antworten pro Monat: 50
  • Optimierung
    • Optimierung der Außendarstellung (z.B. Profilbild, Beschreibung, etc.)

 Kleinere Anpassungen nach Bedarf und Absprache: max. 30 Min./Monat

  • Ideen, Freigabe, Kommunikation, Kurzbericht
    • Ideenfindung
    • Freigabeworkflow
    • Kurzberichte zum Vormonat
    • Planungs- und Berichtsmeetings

 Planungs- und Berichts-Meetings: 1x wöchentlich

 Erstellung und Bereitstellung von Kurzberichten: 1 pro Monat, jeweils zum Monatsanfang für den Vormonat

 Freigabeworkflow für Beiträge: Gemäß Anzahl der Beiträge je Monat

4. Des Weiteren stellt die #postingwerkstatt dem Kunden eine eigens durch die #postingwerkstatt entwickelte Web-App (nachfolgend „#postingwerkstatt-App“ genannt) zur Verfügung, welche die Erbringung der Dienstleistung organisatorisch und inhaltlich unterstützt. Selbstverständlich stehen klassische Kommunikationswege (wie z.B. E-Mail und Telefon) weiterhin zur Verfügung, eine ausschließliche Abwicklung der Dienstleistung außerhalb der #postingwerkstatt-App wird aber ausgeschlossen.

§ 3 Vertragsbeginn, Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Vertrag beginnt zum jeweils in der Bestellung ausgewählten „Startdatum“.

Die Mindestlaufzeit des Vertrages wird durch den Kunden während des Bestellvorganges festgelegt.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um die im Bestellvorgang festgelegte Mindestlaufzeit.

§ 4 Kündigung

Die Kündigungsfristen richten sich nach der ausgewählten Mindestlaufzeit.

Mindestlaufzeit 6 Monate: 30 Tage zum Laufzeitende

Mindestlaufzeit 3 Monate: 14 Tage zum Laufzeitende

Mindestlaufzeit 1 Monat: 7 Tage zum Laufzeitende

§ 5 Verpflichtung zur Umsetzung und Mitwirkung

Die #postingwerkstatt verpflichtet sich die unter §2 (2) aufgeführten Leistungen fach- und fristgerecht zu erbringen.

Der Kunde verpflichtet sich bei Bedarf zur fachlich/betrieblich inhaltlichen Unterstützung zur möglichst optimalen Ausführung der zu erbringenden Leistungen.

Hierzu zählen:

  • Die fachliche Mitwirkung bei der Erstellung von Beitragstexten, die fachliches Know-How erfordern
  • Die Erstellung von Fotos und Videos, falls nicht anderweitig durch den Kunden an die #postingwerkstatt beauftragt
  • Die Übermittlung von notwendigen Zugangsdaten für die jeweils beauftragten Social Media Kanäle

Ohne entsprechende Mitwirkung des Kunden kann die Qualität der geleisteten Arbeit unter Umständen nicht gewährleistet werden.

§ 6 Vergütung und Fälligkeit

  1. Die #postingwerkstatt erhält für ihre Leistungen eine monatliche Vergütung gemäß jeweiliger Bestellung/Konfiguration, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
    Die Vergütung ist jeweils monatlich zum 15. eines Kalendermonats fällig. Ist der 15. eines Monats kein Werktag, tritt die Fälligkeit spätestens am nächsten Werktag ein.
    Die #postingwerkstatt stellt dem Kunden monatlich, zum 10. eines jeden Kalendermonats, eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zur Verfügung.
    1.1 Fällt das Startdatum nach den 10. des jeweiligen Monats, wird der erste Monat zu Beginn der Zusammenarbeit anteilig Tag genau abgerechnet und ist sofort zur Zahlung fällig.
  2. Für das Erstgespräch/Onboarding wird (i.d.R.) eine einmalige Gebühr fällig. Die Höhe richtet sich nach der jeweilig gebuchten Leistung und wird durch den Kunden im #postingwerkstatt-Konfigurator während des Bestellvorgangs festgelegt. Die Einmalgebühr wird mit der ersten Rechnung abgerechnet und unterliegt den selben Fälligkeiten, wie die monatliche Gebühr.
  3. Sonstige Konditionen:
    Fahrtkostenaufwand: 1,00 € Netto / Kilometer
  4. Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer separaten Beauftragung und werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Startdatum und Vorbereitungszeit

  1. Zu Beginn der Zusammenarbeit sind diverse Informationen zusammenzutragen und zwischen den Parteien auszutauschen. Dahingehend kann sich die Erstellung der ersten Beiträge um bis zu 7 Tage verzögern.
  2. Das Startdatum sollte durch den Kunden daher so gewählt werden, dass das Erstgespräch/Onboarding noch vor oder direkt zu Beginn der Zusammenarbeit stattfindet.
  3. Werden der #postingwerkstatt notwendige Informationen vorenthalten oder nicht zur Verfügung gestellt, sodass die Leistung nicht oder nur teilweise erbracht werden kann, stellt dies keinen Grund zur Minderung der Vergütung dar.

§ 8 Haftung

Die #postingwerkstatt sichert zu keine Inhalte ohne vorherige Zustimmung durch den Kunden zu veröffentlichen.

Die Haftung für etwaig entstandene Schäden wird daher ausgeschlossen.

§ 9 Abwerben von Mitarbeitern

Das Abwerben von Mitarbeitern der #postingwerkstatt durch den Kunden zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 in diesem Vertrag unter §6 (1) vereinbarten Monatsvergütungen nach sich.

„Abwerbeversuche“ und Abwerbungen in jeglicher Form ziehen eine sofortige Beendigung des Vertrages nach sich. Alle Forderungen, die bis zum Laufzeitende entstehen würden, werden (zzgl. etwaiger Vertragsstrafen) sofort fällig. (Schadenersatz)

Vorstehende Bestimmungen gelten 2 Jahre über das Ende der Vertragslaufzeit hinweg.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort und Gerichtsstand Haltern am See.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

Stand: 05/2023